Schulordnung

I. Vorbemerkung

Wir alle sind für unsere Schule verantwortlich. Wir alle tragen dazu bei, dass wir uns in dieser Schule wohl fühlen und sinnvoll miteinander arbeiten können.
Zusammenleben und Zusammenarbeit vieler Menschen auf engem Raum erfordern soziales Verhalten, gegenseitige Achtung und Toleranz. Deshalb sind Verzicht auf jegliche Form von Gewalt, Bereitschaft zur Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten wichtig.

II. Schulgelände

Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums

Innerhalb des Schulzentrums umfasst der Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums das Schulgebäude, die Sporthalle und das Schulgrundstück. Es wird im Osten begrenzt vom Weg zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und Sporthalle, im Süden mit Beginn des Wegs - vom IKG aus gesehen - entlang der Bahnlinie, im Westen vom Weg zu den Hauswirtschaftlichen und Kaufmännischen Schulen, im Norden vom Gehweg vor dem Schulgebäude.

Pausenraum

Der Pausenraum umfasst die Eingangshalle, den Innen- und Außenhof.

III. Allgemeines Verhalten

  1. Jeder hat sich im Schulbereich so zu verhalten, dass er andere nicht behindert, belästigt oder gefährdet.
  2. Jeder soll sich bemühen, das Schulgebäude und seine Umgebung sauber zu halten.
  3. Rauchen, hierunter fällt auch der Gebrauch jeglicher Art von E-Produkten (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas), sowie der Konsum von Alkohol ist den Schülern im Schulbereich nicht gestattet.
  4. Jeder ist verpflichtet, das Schul- und Privateigentum schonend zu behandeln.
  5. Verunreinigungen und alle Beschädigungen sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden.
  6. Schüler, die fremdes Eigentum beschädigen, werden zur Rechenschaft gezogen und haften dafür.
  7. Lehrern vorbehaltene Räume dürfen von Schülern nur mit entsprechender Erlaubnis betreten werden.
  8. Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen während der Unterrichtszeit den Schulbereich nicht verlassen. Ausnahme: In der Mittagspause dürfen die Schüler den Schulbereich verlassen.
  9. Schüler ab Klasse 10 dürfen den Schulbereich verlassen, verlieren aber den Versicherungsschutz.
  10. Es ist verboten, durch die Fenster ein- und auszusteigen.
  11. Der Notausgang im zweiten Obergeschoss darf nur im Notfall geöffnet werden.
  12. Der Aufzug darf nur von Berechtigten benutzt werden.
  13. An den Haltestellen der öffentlichen Nahverkehrsmittel, in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln und auf dem Schulweg verhalten sich alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll.
  14. Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind auf den jeweils vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
  15. Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg sind der Schulleitung unverzüglich, spätestens nach drei Tagen zu melden.
  16. Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und den Sportstätten (außer Mensa und Oberstufenraum) ist Schülern während der Unterrichtszeit (7.30 bis 17.30 Uhr) die Nutzung audiovisueller Speicher- und Abspielmedien (z.B. Mobiltelefone, MP3-Player, Ipods, Spielkonsolen, Kameras ...) grundsätzlich verboten. Innerhalb des Schulgebäudes ist bereits ab 7.15 Uhr die Nutzung von audiovisuellen Medien verboten. Die audiovisuellen Medien dürfen in ausgeschaltetem Zustand mitgebracht werden. Im Einzelfall kann Telefonieren von Lehrkräften erlaubt werden (z.B. bei wichtigen Benachrichtigungen von Angehörigen). Während der Mittagspause (12.35 Uhr bis 14.05 Uhr) ist die Nutzung audiovisueller Speichermedien innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes erlaubt. Auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander ist zu achten.

IV. Unterricht und Unterrichtsräume

  1. Der Unterrichts- und Verwaltungsbereich ist für Schüler an Unterrichtstagen ab 7.25 Uhr zugänglich.
  2. Mit Beginn der Unterrichtsstunde hält sich kein Schüler mehr ohne triftigen Grund außerhalb der Unterrichtsräume auf.
  3. Klassen und Kurse ohne Lehrer melden dies spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  4. Die großen Flügelfenster dürfen aus Sicherheitsgründen nur im Beisein eines Lehrers kurzzeitig geöffnet werden.
  5. Die Unterrichtsräume sind von den Klassen und Kursen sauber zu verlassen.
  6. Der Unterrichtsraum wird entsprechend dem Raumbelegungsplan in der großen Pause und nach Unterrichtsende (auch wenn der Raum in der nachfolgenden Stunde nicht belegt ist) abgeschlossen.
  7. Die Einteilung der Klassenordner regelt der Klassenlehrer.
  8. Klassenordner reinigen die Wandtafel nach jeder Stunde und achten darauf, dass nach Unterrichtsende die Fenster verschlossen sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
  9. Zu Beginn der großen Pause verlassen die Schüler möglichst schnell die Unterrichtsräume und verbringen die große Pause im Pausenbereich. Sie begeben sich nach dem Vorgong zu den Unterrichtsräumen.

V. Mitteilungen und Bekanntgaben

  1. Durchsagen der Schulleitung und des Sekretariats sind zu beachten.
  2. Weitere Mitteilungen werden zusammen mit den Stundenplanänderungen auf den Informationsmonitoren bekannt gegeben.
  3. Verteilen und Aushängen von Mitteilungen im Schulbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.

VI. Versäumnisse und Beurlaubungen

(aus der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, KuU S. 387):

  1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes der Verhinderung und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen
  2. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter.
  3. Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit selbständig nachgeholt werden.
  4. Für Schüler, die von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, gilt i. d. R. die Anwesenheitspflicht.

VII. Sportstätten

Die Benutzungsordnung der Sportstätten ist Teil der Schulordnung.

VIII. Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung tritt am 20. April 1998 in Kraft.
Sie wurde am 20. Februar 2015 aktualisiert (Die Änderungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 12. Januar 2015 und der Schulkonferenz am 19. Februar 2015 beschlossen).
Änderungen, Zusätze oder Erläuterungen werden nach Beschluss der zuständigen Gremien Bestandteile dieser Schulordnung.

* Mit „Schülern“ bzw. „Lehrern“ sind immer Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer gemeint.

Aktuelles

Neue Möbel

Liebe IKGler,

seit dieser Woche haben wir nun endlich unsere gemütlichen und tollen Flurzonenmöbel. Damit wir es möglichst lange so schön haben, wie es jetzt ist, ist es untersagt, in allen gepolsterten Sitzbereichen zu trinken und zu essen!!! Auch das Stehenlassen geöffneter Getränke auf den Tischen ist verboten. Die Aufsichten sind dringend angehalten, sofort zu notieren, wer in diesen Bereichen isst und trinkt und somit Verschmutzungen riskiert. Alle, die diese Regelung nicht einhalten, werden zur Polsterreinigung an Nachmittagen einbestellt.

Auch Kissenschlachten oder ähnliches, was unsere neue und sehr teure Ausstattung zerstört, sind verboten. Bitte haltet euch daran und achtet aufeinander, damit wir möglichst lange unsere Loungebereiche genießen können.

An den Stehtischen kann natürlich gegessen und getrunken werden, aber auch hier umsichtig sein, bitte!

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Neuer IKG Schulkalender

Liebe IKGler,

über folgenden Link könnt ihr den IKG Schulkalender abonieren und in euren Kalender integrieren: Schulkalender IKG

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