Wiedereintritt in den Präsenzunterricht nach überstandener Corona-Infektion
Liebe Eltern,
nach einem Telefonat mit dem Gesundheitsamt ergibt sich für PCR-positiv-getestete Schülerinnen und Schüler folgende Regelung bei der Rückkehr in den Schulbetrieb:
Alle genesenen Schülerinnen und Schüler müssen vor der Rückkehr in den Unterricht nach der Quaratäne den Absonderungsbescheid der jeweiligen Gemeinde UND das Ergebnis eines negativen Schnelltest (von einer offiziell anerkannten Teststation) auf dem Sekretariat vorlegen ("Freitesten").
Wir bitten Sie, diese Regelung ggf. nach den Weihnachtsferien zu beachten.
Ich wünsche Ihnen schon jetzt trotz der widrigen Umstände ein paar erholsame Tage und bleiben Sie gesund.
Liebe Grüße, Michael Krauss