Schulordnung

I. Vorbemerkung

Wir alle sind für unsere sanierte und modern ausgestattete Schule verantwortlich und tragen dazu bei, dass diese im gepflegten Zustand erhalten bleibt, damit wir uns in dieser Schule wohl fühlen und sinnvoll miteinander arbeiten können.
Zusammenleben und Zusammenarbeit vieler Menschen auf engem Raum erfordern gutes soziales Verhalten, gegenseitige Achtung und Toleranz. Deshalb sind Bereitschaft zur Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten sowie Verzicht auf jegliche Form aggressiven Verhaltens wichtig.

II. Schulgelände

Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums
Innerhalb des Schulzentrums umfasst der Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums das Schulgebäude, die Sporthalle und das Schulgrundstück. Es wird im Osten begrenzt vom Weg zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und Sporthalle, im Süden mit Beginn des Wegs - vom IKG aus gesehen - entlang der Bahnlinie, im Westen vom Weg zu den Hauswirtschaftlichen und Kaufmännischen Schulen, im Norden vom Gehweg vor dem Schulgebäude. Der Ostflügel ist der neue gemeinsame Oberstufenbereich von IKG und OHG.

Pausenaufenthaltsbereich
Der Pausenbereich umfasst die Eingangshalle, den Innen- und Außenhof.
Momentan ist der Aufenthalt auch im Verwaltungsbereich im 1. Stock erlaubt, um an den Spint, zum Sekretariat, Lehrerzimmer zu gelangen.

III. Allgemeines Verhalten

  1. Jede/r hat sich im Schulbereich so zu verhalten, dass er andere nicht behindert, belästigt oder gefährdet.
  2. Jede/r soll sich bemühen, das Schulgebäude und seine Umgebung sauber zu halten.
  3. Rauchen, hierunter fällt auch der Gebrauch jeglicher Art von E-Produkten (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas), sowie der Konsum von Alkohol oder jeglicher anderer legaler oder illegaler Rauschgifte ist auch den über 16jährigen Schüler*innen im Schulbereich nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird geahndet und zur Anzeige gebracht.
  4. Jede/r ist verpflichtet, das Schul- und Privateigentum schonend zu behandeln. Dies gilt insbesondere für das hochwertige Mobiliar in den Flurbereichen, aber auch für die Ausstattung in den Klassenzimmern. Es darf in den Loungemöbeln, die gepolstert sind, nicht gegessen und getrunken werden. Auch das Beschmutzen der Polster durch Schuhe oder anderes muss gemeldet und behoben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, darf nichts Flüssiges oder anderes, was verschmutzen könnte, dort abgestellt werden.
  5. Verunreinigungen und alle Beschädigungen sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden.
  6. Verhaltensregeln und Raumnutzungsregeln für das neue Lernatelier sind dort zu beachten und befolgen.
  7. Schüler*innen, die fremdes Eigentum beschädigen, müssen Verantwortung übernehmen und haften für den entstandenen Schaden.
  8. Lehrkräften vorbehaltene Räume dürfen von Schüler*innen nur mit entsprechender Erlaubnis betreten werden.
  9. Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 dürfen während des Unterrichtstages den Schulbereich nur während der Mittagspause verlassen.
  10. Schüler*innen ab Klasse 10 dürfen den Schulbereich verlassen, verlieren aber den Versicherungsschutz in dieser Zeit.
  11. Es ist verboten, durch die Fenster ein- und auszusteigen.
  12. Die Notausgänge in den Obergeschossen dürfen nur im Notfall geöffnet werden und sind freizuhalten.
  13. Der Aufzug darf nur von Berechtigten benutzt werden.
  14. An den Haltestellen der öffentlichen Nahverkehrsmittel, in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln und auf dem Schulweg verhalten sich alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll.
  15. Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind auf den jeweils vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
  16. Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg sind der Schulleitung unverzüglich, spätestens nach drei Tagen zu melden. Eine Unfallmeldung ist eigenständig auszufüllen.
  17. Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und den Sportstätten ist Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit (7.30 bis 17.05 Uhr) die Nutzung audiovisueller Speicher- und Abspielmedien (z.B. Mobiltelefone und (Smart-)Phones sowie Smartwatches oder allg. internetfähige Geräte, Tablets, Notebooks, MP3-Player, Ipods, Spielkonsolen, Kameras ...) grundsätzlich verboten. Die audiovisuellen Medien dürfen in ausgeschaltetem Zustand mitgebracht werden. Im Einzelfall kann die Nutzung eines Smartphones audiovisuellen Speicher- und Abspielmediums (oder auch internetfähigen Geräts) von Lehrkräften erlaubt werden (z.B. bei wichtigen Benachrichtigungen von Angehörigen, zu von Lehrerinnen und Lehrern autorisierten Recherchezwecken bzw. der Bearbeitung von Arbeitsaufträgen sowie bei einer genehmigten BYOD-Vereinbarung
    Weitere Konkretisierungen und genauere Regelungen werden zukünftig ergänzt werden, wenn z.B. die Tabletklassen im SJ 24/25 oder die gemeinsame Oberstufe von IKG und OHG angegangen werden. Ebenso werden die Raumnutzungsregeln für das Lernatelier gesondert bekannt gegeben.
  18. Während der Mittagspause (12.35 Uhr bis 13.55 Uhr) ist die Nutzung audiovisueller Speichermedien innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes erlaubt. Auf einen rücksichtsvollen, den persönlichen Datenschutz respektierenden Umgang miteinander ist zu achten.

IV. Unterricht und Unterrichtsräume

  1. An Unterrichtstagen ist der Zugang ab 7.25 Uhr in den Unterrichts- und Verwal-tungsbereich Schüler*innen gestattet.
  2. Mit Beginn der Unterrichtsstunde hält sich kein*e Schüler*in mehr ohne triftigen Grund außerhalb der Unterrichtsräume auf.
  3. Klassen und Kurse ohne Lehrkraft melden dies spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  4. Die Unterrichtsräume sind von den Klassen und Kursen sauber zu verlassen.
  5. Generell gilt: Während der Unterrichtszeiten muss Ruhe und Konzentration die Atmosphäre im Schulhaus bestimmen. Ausnahmen sind z.B. bei Schulfesten oder Schulveranstaltungen bzw. bei handlungsorientiertem Musikunterricht o.ä. möglich.
  6. Werden während des Unterrichts in Arbeitsphasen die Flurzonen genutzt, gelten auch dort dieselben Regeln wie im Unterrichtsraum. Flüsterton und konzentrierte Lernatmosphäre muss auch auf den Fluren herrschen, damit andere nicht gestört werden.
  7. Der Unterrichtsraum wird entsprechend dem Raumbelegungsplan in der großen Pause und nach Unterrichtsende (auch wenn der Raum in der nachfolgenden Stunde nicht belegt ist) von der Lehrkraft abgeschlossen.
  8. Die Einteilung der Klassenordner regelt die Klassenlehrkraft.
  9. Klassenordner reinigen die Wandtafel nach jeder Stunde und achten darauf, dass nach Unterrichtsende die Fenster verschlossen sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
  10. Zu Beginn der ersten großen Pause verlassen die Schüler*innen möglichst schnell die Unterrichtsräume und verbringen die große Pause im Pausenbereich. Sie begeben sich nach dem Vorgong zu den Unterrichtsräumen. In Zeiten (z. B. Abiturprüfungen) oder Räumlichkeiten (z.B. Sporthalle), in denen das akus-tische Signal fehlt, ist auf die Uhrzeit zu achten, um die Unterrichtszeiten einzu-halten.

V. Mitteilungen und Bekanntgaben

  1. Durchsagen der Schulleitung und des Sekretariats sind zu beachten.
  2. Weitere Mitteilungen werden zusammen mit den Stundenplanänderungen auf den Informationsmonitoren bekannt gegeben. Außerdem können diese über Webuntis abgerufen werden. Dazu darf das Handy samt Schüler-WLan KURZ auch außerhalb der festgesetzten Pausenzeiten genutzt werden, wenn die Bereitschaft dazu da ist, einer kontrollierenden Lehrkraft jederzeit Einblick zu gewähren. Ansonsten handelt es sich um einen Verstoß.
  3. Elternbriefe und wichtige Informationen werden über den Mitteilungsbereich bei Web-Untis an die Erziehungsberechtigten direkt übermittelt.
  4. Verteilen und Aushängen von Mitteilungen von Externen im Schulbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.

VI. Versäumnisse und Beurlaubungen

(aus der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, KuU S. 387):

  1. Ist ein*e Schüler*in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes der Verhinderung und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich telefonisch oder über WebUntis mitzu-teilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am dritten Tag der Verhinde-rung schriftlich und mit Unterschrift der Eltern oder bei Volljährigkeit der/des Schülerin/Schülers zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
  2. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründe-ten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler*innen von die-sen selbst mindestens eine Woche vorher zu stellen.
    Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist die Klassenlehrkraft/Tutor, in den üb-rigen Fällen die Schulleitung.
  3. Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit selbständig nachgear-beitet werden. Ebenso muss aktiv der Kontakt mit den Lehrkräften gesucht werden, um in Erfahrung zu bringen, was nachgeholt oder evtl. sogar an Leis-tungsüberprüfung nachgeschrieben werden muss.
  4. Für Schüler*innen, die von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, gilt i. d. R. die Anwesenheitspflicht.

VII. Sportstätten

Die Benutzungsordnung der Sportstätten ist Teil der Schulordnung.

VIII. Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung tritt am 20. April 1998 in Kraft, aktualisiert am 1. Dezember 2017. (Die Änderungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 25. September 2017 und der Schulkonferenz am 30.11.2017 beschlossen.)
Sie wurde am 23. September 2024 letztmalig aktualisiert. (Die Änderungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 7. Oktober 2024 und der Schulkonferenz am 7. November 2024 beschlossen.)
Änderungen, Zusätze oder Erläuterungen werden nach Beschluss der zuständigen Gremien Bestandteile dieser Schulordnung.

Aktuelles

Einladung zum Elterninformationsabend am 10. Februar um 19 Uhr

Der Elterninformationsabend findet am Montag, den 10. Februar 2025 ab 19 Uhr in der Aula statt.

Wir freuen uns auf Sie!

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Einladung zum Schnuppernachmittag am Montag, den 17. Februar von 15.00 bis 17.00 Uhr

Liebe Viertklässler, liebe Eltern,

 

wir laden Sie und euch herzlich zu unserem Kennenlerntag im Innenhof des IKGs ein.

An diesem Nachmittag kannst du das IKG hautnah und vor Ort erleben. Besuche uns und lerne das IKG und seine schulischen und außerschulischen Aktivitäten kennen.

Außerdem kannst du hier Live-Musik hören, Kaffee und Kuchen genießen, gleichzeitig an einem lustigen Stationenlauf teilnehmen und dir so einen tollen Preis sichern!

Wir freuen uns auf euer und Ihr Kommen.

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Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten.

Die Anmeldungen finden im Zeitraum von Montag, 10. März bis Donnerstag, 13. März 2025 statt:

Montag, 10.03.2025 von 14 bis 18 Uhr
Dienstag, 11.03.2025 von 16 bis 18 Uhr
Mittwoch, 12.03.2025 von 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 13.03.2025 von 16 bis 18 Uhr

 

Die Anmeldung kann persönlich in unserem Sekretariat erfolgen.
Sofern Sie Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an das Sekretariat (Telefon 07461 76 00 10).

Gerne können Sie Ihr Kind auch per E-Mail (info@ikg-tuttlingen.de), per Fax (07461 76 00 190) oder telefonisch (07461 76 00 10) anmelden.

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Neue Möbel

Liebe IKGler,

endlich haben wir unsere gemütlichen und tollen Flurzonenmöbel. Damit wir es möglichst lange so schön haben, wie es jetzt ist, ist es untersagt, in allen gepolsterten Sitzbereichen zu trinken und zu essen!!! Auch das Stehenlassen geöffneter Getränke auf den Tischen ist verboten. Die Aufsichten sind dringend angehalten, sofort zu notieren, wer in diesen Bereichen isst und trinkt und somit Verschmutzungen riskiert. Alle, die diese Regelung nicht einhalten, werden zur Polsterreinigung an Nachmittagen einbestellt.

Auch Kissenschlachten oder ähnliches, was unsere neue und sehr teure Ausstattung zerstört, sind verboten. Bitte haltet euch daran und achtet aufeinander, damit wir möglichst lange unsere Loungebereiche genießen können.

An den Stehtischen kann natürlich gegessen und getrunken werden, aber auch hier umsichtig sein, bitte!

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